Die Aufnahmekriterien für Betriebe
Über die Aufnahme neuer Betriebe entscheidet der Beirat des Reparaturnetzwerks. Dafür gelten eine Reihe von Kriterien.
Die Aufnahmekriterien für Betriebe:
Das Reparaturnetzwerk Wien versteht sich als Qualitätsverbund seriöser Reparaturdienstleister, dessen Betriebe neben wirtschaftlichen Zielen auch das ökologische Ziel verfolgen, durch die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten zu Ressourcenschonung und Klimaschutz beizutragen.
Im Netzwerk sind schwerpunktmäßig Betriebe vertreten, die Gebrauchsgegenstände reparieren. In den Bereichen KFZ-Reparaturen, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Elektro-Installationen sowie Maler-Arbeiten werden Betriebe nur in Ausnahmefällen aufgenommen, wenn sie nachweislich spezielle und besonders ressourcenschonende Reparaturen anbieten.
- Der Mitgliedsbetrieb garantiert, dass mindestens 50 % der Arbeitsplätze (ausgenommen administrative Arbeitsplätze) seines Betriebes Reparaturarbeitsplätze sind. Dies garantiert, dass bei dem Reparaturbetrieb die Reparaturdienstleistung und nicht der Verkauf von Neuware im Vordergrund steht.
- Der Mitgliedsbetrieb bestätigt, dass es sich bei ihm um einen Universalreparaturbetrieb handelt. Das heißt die Markeneinschränkung darf 3 Marken nicht unterschreiten. Dies garantiert, dass der Reparaturbetrieb ein breites Markenspektrum bearbeitet.
- Der Mitgliedsbetrieb verrechnet für die Erstellung von Kostenvoranschlägen bei Reparaturen in der Werkstätte maximal € 60,- (inkl. MwSt.). Bei Vor-Ort-Reparaturen können höhere Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages anfallen. Der Betrieb informiert im Vorhinein über die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags (KV) inklusive Wegkosten. Der Betrieb informiert auf Anfrage im Kostenvoranschlag über alle zu verrechnenden Posten im Detail (z.B. über Wegkosten, Stundensätze, Material, stets inkl. MwSt.)
- Der Mitgliedsbetrieb zieht bei Reparatur den für den KV verrechneten Betrag vom Rechnungsbetrag ab. Diese Regelung gilt nur für Werkstattreparaturen, nicht bei Vor-Ort-Reparaturen.
- Der Mitgliedsbetrieb garantiert die vollwertige Reparatur ohne Überschreitung des Kostenvoranschlags. Stellt sich im Zuge der Reparatur heraus, dass die veranschlagten Kosten nicht eingehalten werden können, so kann der/die Kunde/in vom Reparaturauftrag zurücktreten. In diesem Fall bezahlt der/die Kunde/in lediglich die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags. Dies gibt die Sicherheit, dass die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Kosten nicht überschritten werden.
- Der Mitgliedsbetrieb erklärt sich bereit, an Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Reparaturnetzwerks mitzuwirken, wie z.B.Teilnahme an Weiterbildungen, Verteilung der KundInnenkarte zur Leistungsbeurteilung der Reparaturdienstleistung, kooperative Zusammenarbeit in Reklamationsfällen und mit dem Projektmanagement, etc.). Dies zeigt die Bereitschaft der Betriebe, für Qualität zu garantieren.
- Der Mitgliedsbetrieb garantiert die Erfüllung aller für den Betrieb relevanten gesetzlichen Vorschriften.
- Der Mitgliedsbetrieb erklärt sich bereit, wenn die angefragte Reparatur im eigenen Betrieb nicht durchgeführt werden kann, einen kompetenten Reparaturbetrieb des Netzwerkes oder die Reparaturnetzwerks-Hotline zu nennen. Durch diese Zusammenarbeit der Betriebe werden die KonsumentInnen bei der Lösung von Reparaturproblemen optimal unterstützt.
In gut begründeten Fällen sind Abweichungen von einzelnen Kriterien möglich, diese müssen jedoch vom Beirat des Reparaturnetzwerks genehmigt werden.
Mitgliedschaft im Reparaturnetzwerk
Wenn Sie einen Reparaturbetrieb in Wien oder Wien Umgebung führen, der die Aufnahmekriterien erfüllt, und wenn Sie die Vorteile des Netzwerks nutzen wollen, können Sie sich um die Mitgliedschaft im Reparaturnetzwerk bewerben.