Wie steht es um das Recht auf Reparatur in der EU?
In den letzten Jahren hat die Europäische Union Fortschritte bei der Förderung des Rechts auf Reparatur gemacht. Unterschiedliche Gesetzestexte regeln die Anforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und einiges mehr. Right to Repair Europe gibt einen Überblick.
Fortschritte beim EU-weiten Recht auf Reparatur
Verschiedene neue Gesetze der EU zielen darauf ab, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Abfall zu reduzieren und nachhaltigere Konsummuster zu fördern. Drei Regelungen sind hierbei besonders hervorzuheben:
Ökodesign-Verordnung
Diese Verordnung legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Produkten fest. Sie regelt auch die Reparierbarkeit und Langlebigkeit von Produkten wie Haushaltsgeräten und Elektronik. Hersteller müssen sicherstellen, dass Ersatzteile und Reparaturanleitungen für einen bestimmten Zeitraum verfügbar sind, damit Produkte leichter repariert und wiederverwendet werden können.
Richtlinie für ein Recht auf Reparatur
Diese Richtlinie verpflichtet Herstellerfirmen, Produkte zu reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Sie schafft Anreize für Verbraucher*innen, defekte Waren reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen. Die Richtlinie führt außerdem ein europäisches Formular für Reparaturinformationen ein, das Verbraucher*innen klare und transparente Informationen über Reparaturdienstleistungen bietet. Zusätzlich sieht sie die europaweite Einführung von Reparatur-Internetplattformen vor, die es erleichtern, passende Reparaturbetriebe zu finden.
Batterie-Verordnung
Die Batterie-Verordnung enthält Bestimmungen zur Rücknahme und zum Recycling von Batterien sowie Anforderungen an die Reparierbarkeit von Batterien in Elektrofahrzeugen und anderen Geräten.
Right to Repair Europe gibt einen Überblick
Bei der Fülle an Gesetzen ist es selbst für Expert*innen schwierig genau zu wissen, welche Regelungen ab wann für welche Produkte gelten. „Right to Repair“ gibt Abhilfe: Das Dokument „Current State of EU Right to Repair“ bietet einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Reparaturpolitik in der EU und identifiziert bestehende Lücken. Es wurde von Right to Repair Europe und iFixit erstellt.
Was gilt wann und wo – Übersichtstabelle
Die Tabelle „Was ist mein Recht auf Reparatur“ gibt den Überblick, ab welchem Zeitpunkt welche Regelungen für welche Produktgruppen gelten.
Die Tabelle kann auf der Website vom „Runden Tisch Reparatur“ heruntergeladen werden.
Luft nach oben
Die oben genannte Tabelle „Was ist mein Recht auf Reparatur“ zeigt auf, wie fragmentiert die EU-Gesetzgebung zum Thema Reparatur ist. Die Vorschriften für Reparierbarkeit und Ersatzteil-Verfügbarkeit betreffen vorerst nur eine geringe Anzahl von Produkten. Die meisten Produkte wie z.B. Küchengeräte und Kleingeräte sind von den Regeln noch nicht erfasst.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist auch, dass die Preise von Ersatzteilen nicht eindeutig geregelt werden. Durch überhöhte Ersatzteilpreise ist es Herstellerfirmen nach wie vor möglich, Reparaturen zu verhindern.
Forderungen
Die Koalition für ein Recht auf Reparatur fordert daher:
- Maßnahmen zur Reparierbarkeit, die alle Elektrogeräte erfassen
- Verkürzung der Frist, innerhalb derer Ersatzteile verfügbar sein müssen, und Regelung der Preise
- einen offenen und wettbewerbsfähigen Reparatur- und Refurbishment-Markt in der EU
- uneingeschränkte Verwendung von Gebraucht- und Ersatzteilen, auch wenn sie nicht von den Herstellern stammen
Zum Weiterlesen
„The Current State of Right to Repair in the EU” von Right to Repair, Stand November 2024