Reparaturbonus pausiert – Mittel vorerst ausgeschöpft
Der Reparaturbonus ist die Bundesförderaktion für die Reparatur. Seit dem 26.5.2025 können keine neuen Bons mehr beantragt werden. Das Programm wird evaluiert und soll noch im Jahr 2025 fortgesetzt werden.

DIE UMWELTBERATUNG
Die Förderung von Reparaturen mit dem Reparaturbonus ist aktuell nicht möglich. Seit 26.5.2025 können keine Reparaturbons mehr beantragt werden. Alle bereits gezogenen Bons behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit und können im Rahmen der bekannten Frist von drei Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden.
Das Förderprogramm wird aktuell evaluiert. Die Wiederaufnahme des Förderprogramms in abgeänderter Form soll noch dieses Jahr erfolgen.
Wie funktioniert der Reparaturbonus?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können den Reparaturbonus für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrrädern einlösen. Gefördert werden pro Bon:
- 50 % der Kosten für eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung – maximal 200 Euro Förderung
- 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag – maximal 30 Euro Förderung
Pro Reparaturfall kann nur ein Bon genützt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Wochen und ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jedoch wieder ein neuer Bon beantragt werden.
Kunden*innen müssen den Reparaturbonus beim Betrieb vorzeigen. Nach erfolgter Reparatur muss zuerst die volle Rechnung bezahlt werden. Die Förderung wird nachträglich (1-2 Monate später) auf das Konto der Kund*innen überwiesen.
Welche Reparaturen werden gefördert?
Gefördert werden die Reparatur und der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Ab dem 16. September 2024 gilt der Reparaturbonus auch für Fahrräder. Zusätzlich werden auch Services und Wartungen gefördert. Eine vollständige Liste der Geräte, deren Reparaturen mit dem Reparaturbonus gefördert werden, finden Sie hier: Geräteliste
Wo kann ich einen Reparaturbonus beantragen?
Um den Reparaturbonus nutzen zu können, müssen Sie sich auf der Website des Reparaturbonus registrieren und einen Bon beantragen: Reparaturbonus beantragen – Achtung: aktuell pausiert der Reparaturbonus: es können keine Reparaturbons mehr beantragt werden.
Wo kann ich den Reparaturbonus einlösen?
Der Reparaturbonus kann österreichweit bei jenen Betrieben eingelöst werden, die sich für diese Förderaktion registriert haben. Auch viele Betriebe im Reparaturnetzwerk nehmen den Reparaturbonus an.
- Bei welchen Reparaturnetzwerksbetrieben Sie den Reparaturbonus einlösen können, sehen Sie hier: teilnehmende Reparaturnetzwerks-Betriebe
- Alle Betriebe, die österreichweit an der Aktion teilnehmen, sind auf der Website des Reparaturbonus gelistet: teilnehmende Reparaturbetriebe österreichweit
Bisheriges Budget des Reparaturbonus
Für den Reparaturbonus standen insgesamt 130 Mio. Euro aus dem EU-Programm „Next Generation EU“ zur Verfügung. Nachdem diese Mittel aufgebraucht waren, wurde der Fördertopf mit 124 Millionen Euro an nationalen Mitteln aufgestockt.